Der bürgerliche Staat
Der bürgerliche Staat ist die politische Gewalt der kapitalistischen Gesellschaft. Er unterwirft die Agenten der kapitalistischen Produktionsweise unter Absehung von allen natürlichen und gesellschaftlichen Unterschieden seiner Herrschaft und gewährt ihnen damit die Verfolgung ihrer gegensätzlichen Sonderinteressen: Gleichheit & Freiheit. Er verpflichtet sie, die ökonomische Konkurrenz unter Respektierung des Privateigentums abzuwickeln: jeder wird gezwungen, die ausschließende Verfügung über den Reichtum der Gesellschaft anzuerkennen und zum Prinzip seines ökonomischen Handelns zu machen. Weil die Mitglieder der kapitalistischen Gesellschaft in der Verfolgung ihres individuellen Nutzens die – Schädigung der anderen betreiben, sind sie auf eine Macht angewiesen, die getrennt vom ökonomischen Leben die Anerkennung von Eigentum und Person garantiert. Ihren negativen Bezug aufeinander ergänzen sie um ihre gemeinsame Unterwerfung unter eine Gewalt, die ihre Sonderinteressen beschränkt. Neben ihren ökonomischen Geschäften sind sie politische Bürger, sie wollen die staatliche Herrschaft, weil sie ihren Sonderinteressen nur nachgehen können, indem sie von ihnen auch abstrahieren. Der bürgerliche Staat ist also die Verselbständigung ihres abstrakt freien Willens.
- Freiheit und Gleichheit – Privateigentumg – abstrakt freier Wille
- Souveränität – Volk – Grundrechte – Repräsentation
- Gesetz – Rechtsstaat – Demokratie
- Recht – Schutz von Person & Eigentum – Moral
- Ideeller Gesamtkapitalist – Sozialstaat
- Steuern
- Finanzpolitik – Haushalt – Staatsverschuldung
- Allgemeinwohl – Wirtschaftspolitik
- Demokratisches Procedere: Wahlen – Parlament – Regierung
- Bürgerliche Öffentlichkeit – Meinungspluralismus – Toleranz
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